Organisatorisches

Praxisräumlichkeiten

Meine Praxis befindet sich in den Räumlichkeiten des Diabeteszentrums Osnabrück-Wüste im 2. Stock (Sprechzimmer 9). Der Therapieraum ist barrierefrei erreichbar. Einzelne Parkplätze stehen hinter dem Haus zur Verfügung. Der Parkplatz ist über die Schreberstraße zu erreichen und führt über den Parkplatz des Supermarktes.

Anfahrt zur Praxis

Mit dem PKW (aus Richtung Stadtzentrum Osnabrück):

Ab Neumarkt in Richtung Hellern über Neuen Graben und Martinistraße links in den Blumenhaller Weg

Bei Anreise über die Autobahn:

A30 Abfahrt Osnabrück Hellern 

Richtung Innenstadt

Nach 200 m 1. Straße nach rechts in den Blumenhaller Weg

Mit dem Bus:

Haltestellen Heinrich-Lübke-Platz oder Hiärm-Grupe-Straße

Wartezeit

Die Wartezeit auf einen Therapieplatz in meiner Praxis betragt aktuell ca. 3 Monate. Kriseninterventionen mit max. 5 Sitzungen können ggf. früher ermöglicht werden.

Videosprechstunde

Grundsätzlich ist es möglich, einzelne Therapiesitzungen auch online durchzuführen. Für DSGVO-konforme Videokonsultation nutze ich einen entsprechend zugelassenen Anbieter.

Kosten und Kostenübernahme der Psychotherapie

Mein psychotherapeutisches Angebot richtet sich an gesetzlich Versicherte, privat Versicherte und Beihilfe-Berechtigte. 

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse/Beihilfe

Psychotherapie ist nur dann eine Leistung der Krankenkasse, wenn eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt. Um zu klären, ob dies bei Ihnen der Fall ist und ob eine Psychotherapie für Sie grundsätzlich in Frage kommt, vereinbaren wir einen Termin zum Erstgespräch. Hierzu nehmen Sie bitte per E-Mail oder Telefon Kontakt mit mir auf.

Ausfallhonorar

Eine psychotherapeutische Praxis ist eine sogenannte Bestellpraxis (im Gegensatz zur Wartezimmerpraxis). 

Bei einer Terminabsage durch Sie als Patient*in (unter 48 Stunden vor dem Termin) können nur schwer kurzfristig neue Patient*innen aufgenommen oder Einzeltermine vereinbart werden. Daher gewährt die Rechtsprechung bei Nichterscheinen von Patient*innen ohne rechtzeitige Absage ein Ausfallhonorar. Der Anspruch gründet rechtlich auf § 615 BGB, dem sogenannten Annahmeverzug der Patient*innen.

Mein Ausfallhonorar beträgt i.d.R. 50% des jeweiligen Stundensatzes und ist von den  Patient*innen selbst zu tragen. Diese Kosten werden von Krankenkassen nicht übernommen.